von Bastian Junghoelter

Am 25. März 2017 fand der XXXIX. Minikongress der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung in Valencia statt. Die Hauptstadt der autonomen Region Valencia stellt nicht nur das Einfallstor für zahlreiche insbesondere auch deutsche Touristen dar, die ihren Urlaub an der Costa de Azahar oder der Costa Blanca verbringen, sondern ist gleichzeitig das kulturelle Zentrum der Region. Zu nennen ist hier die Stadt der Künste und Wissenschaften mit seiner ungewöhnlichen und interessanten Architektur, entworfen von den spanischen Stararchitekten Santiago Calatrava und Félix Candela. Dass sich auch diese futuristisch anmutenden Objekte dem Vernehmen nach dem Dogma „Kein Bau ohne Mängel“  nicht vollständig entziehen können, tut ihrer Anziehungskraft keinen Abbruch. In ganz anderer Zeit, nämlich dem 13. Jahrhundert, entstand die nicht minder beeindruckende Kathedrale von Valencia, in der – Zweiflern zum Trotz – der Heilige Gral zu bestaunen sein soll, den Jesus Christus beim letzten Abendmahl seinen Jüngern zum Trank reichte.

Die Stadt am Mittelmeer bot den Kongressteilnehmern, die bereits am Freitag anreisten, ausgiebig Gelegenheit, die Bar- und Tapaskultur Spaniens zu genießen. Dem einen oder anderen Kongressteilnehmer mag man am Samstagmorgen die Spuren der letzten Nacht (mich eingeschlossen) noch angemerkt haben.

Nicht so jedoch den hervorragenden Referenten. Im Wechsel referierten der ehemalige Oberstaatsanwalt und heutige Rechtsanwalt Wolfgang  Schaupensteiner (Frankfurt am Main) und Abogado Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jesús-María Silva (Madrid) zu den Themen compliance und zur strafrechtlichen Verantwortung von juristischen Personen in Spanien. Der Kollege Silva führte fachlich fundiert und juristisch brillant zur strafrechtlichen und zivilrechtlichen Verantwortung von juristischen Personen und deren handelnden Personen im spanischen Recht aus. Es ließen sich so für die interessierten Kongressteilnehmer Parallelen zur rechtlichen Situation in Deutschland herstellen, wo die Verantwortlichkeit von juristischen Personen im Vergleich zum spanischen Recht deutlich eingeschränkt ist. Die Neuregelung der strafrechtlichen Verantwortung von juristischen Personen in Spanien aus dem Jahre 2015 kann insoweit auch als Anregung für den deutschen Gesetzgeber verstanden werden.

Der Vortrag von Herrn Schaupensteiner zur Entwicklung des Themas compliance im Laufe der letzten Jahre war geprägt von der umfangreichen beruflichen Erfahrung des Dozenten.  Die Ausführungen von Herrn Schaupensteiner zeigten nur allzu deutlich auf, mit welchen Problemen die Strafverfolgungsbehörden zu kämpfen haben, um Korruption und Vetternwirtschaft in den Unternehmen und Verwaltungen zu bekämpfen, und mit welchen Schwierigkeiten Unternehmen sich konfrontiert sehen, wenn sie gut gemeinte compliance-Programme mit der erfolgreichen operativen Tätigkeit am Markt in Einklang bringen wollen.  Auch wenn dies noch nicht zu sämtlichen Vorstandsetagen durchgedrungen sein mag, ist als Fazit geblieben, dass compliance zukünftig umso mehr in den Vordergrund rücken wird, damit Unternehmen auch zukünftig konkurrenzfähig bleiben auf dem internationalen Markt.

Am Samstagabend trafen sich die meisten Kongressteilnehmer im Restaurant L´Estimat  an der schönen Strandpromenade von Valencia. Neben weiteren anregenden Gesprächen und der Möglichkeit, dass sich diejenigen, die sich von früheren Kongressen vielleicht noch nicht so gut kannten, näher kennenlernten, ergab sich hier die Gelegenheit, typisch valencianisches Essen zu genießen einschließlich der obligatorischen Paella. Herzlichen Dank bei dieser Gelegenheit bei den Organisatoren für die Auswahl des guten Restaurants.

Dass im Anschluss an den Restaurantbesuch eine große Gruppe von Mitgliedern noch bis spät in die Nacht bzw. bis zum frühen Morgen beisammen blieb, um den Gedankenaustausch bei Gin Tonic und in Anbetracht des plötzlichen Ansturms von Gästen leicht überforderten Barkeepern zu vertiefen, muss nicht weiter erwähnt werden. Erwähnen und hervorheben jedoch will ich, der zum ersten Mal an einem Kongress der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung teilgenommen hat, dass ich mich über den herzlichen Empfang und die angeregten Gespräche vor, zwischen und nach den Vorträgen sehr gefreut habe. Die Vorträge selbst waren extrem fundiert, die vortragenden Experten haben die Themen umfassend beleuchtet. Solch ein gelungener Kongress wie derjenige in Valencia macht Freude auf ein baldiges Wiedersehen.  Herzlichen Dank noch einmal an die Organisatoren und sämtliche Kongressteilnehmer.