Kongressbericht von Fabian Löw und Araceli Rojo Corral
Am 26. November fand im Instituto Cervantes in Frankfurt am Main der XXXVIII. Mini-Kongress der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung zum Thema “Bilanzrecht für den Wirtschaftsjuristen” statt. Unter der Moderation von Mónica Weimann Gómez referierten zu diesem Thema Dr. José María Bové (Barcelona) und Gert von Borries (München).
Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung und Expertise gelang es den Kollegen Dr. Bové und von Borries wesentliche Aspekte des Bilanzrechts in Deutschland und Spanien verständlich zu machen und Unterschiede zwischen den beiden Rechtsordnungen aufzuzeigen. Die strukturell aufeinander abgestimmten und abwechselnden Präsentationen der beiden Referenten sowie die gemeinsam mit den Zuhörern diskutierte Fallstudie über typische bilanzielle Vorgänge einer als Automobilzulieferer tätigen GmbH konnten dabei erheblich zum Verständnis der Thematik beitragen.
Inhaltlich wurden zunächst neben den Rechtsquellen und den allgemein geltenden Prinzipien des deutschen und spanischen Bilanzrechts auch die einzelnen Bestandteile des Jahresabschlusses in beiden Ländern dargestellt. Herr von Borries ging dabei insbesondere auf die im Gegensatz zu Spanien nur punktuelle Umsetzung der IFRS (International Financial Reporting Standards) in deutsches Recht ein. Auf der anderen Seite reflektierte Dr. Bové über die Rolle des Wirtschaftsprüfers bei der Erstellung des Jahresabschlusses und die Zukunft dieses Berufsstandes. Auf dieser Grundlage konnten sodann die wesentlichen Aspekte der Bilanzierungspraxis in Deutschland und Spanien erörtert werden. Dies bot die Möglichkeit einzelne bilanzpolitische Maßnahmen zu besprechen und diese anhand von Beispielen wie der Sachverhaltsgestaltung durch z.B. Sale-and-lease-back-Transaktionen zu veranschaulichen. Des Weiteren konnte das Plenum in diesem Rahmen für einen zukünftig vorsichtigen Umgang mit den allgemein bekannten Kennzahlen wie z.B. EBIT und EBITDA und deren regelmäßig begrenzte Aussagekraft sensibilisiert werden. Letztlich wurde von beiden Referenten noch kurz auf den Inhalt, die Aussagen und insbesondere die Grenzen der Berichte von Abschlussprüfern eingegangen.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass es den beiden Referenten gelungen ist, den Teilnehmern des Kongresses die wahre Bedeutung des Bilanzrechts für den Wirtschaftsjuristen in seiner alltäglichen Rechtspraxis vor Augen zu führen.
Abgeschlossen wurde der gelungene Mini-Kongress durch ein gemeinsames Abendessen der Teilnehmer.