Das elektronische Urkundenarchiv
Mit Inkrafttreten des Gesetzes vom 9. November 2023 zur Umsetzung der EU-Richtlinien wird Artikel 17.2 des spanischen Ley del Notariado (Gesetz über das Notarsamt) dahingehend geändert, dass daraus die gegenwärtige Regelung des protocolo electrónico, des elektronischen Urkundenarchivs, vornehmlich hervorgeht.