Am 9. März fand der Minikongress der DSJV in Hamburg statt. Die hanseatische Stadt empfang eine Gruppe von Juristen, die an den Unterschieden des deutschen und spanischen Prozessrechtes interessiert waren, insbesondere im Hinblick auf das Internationale Privatrecht. Gerade Hamburg ist aufgrund seiner Tradition als Hafenstadt der perfekte Ort, um über das Internationale Privatrecht zu referieren, da es sich um einen neuralgischen Punkt des kommerziellen Austausches auf internationaler Ebene handelt.
Am Freitagabend trafen sich einige von uns in der Groeninger Privatbrauerei, wo wir ein typisch deutsches Abendessen geniessen konnten. Auch Bier war ausreichend vorhanden. Und die Mutigsten besuchten sogar das Viertel St. Pauli.
Am nächsten Morgen fanden die Vorträge statt. Der Veranstaltungsort, das Instituto Cervantes in Hamburg, war genau richtig, um die existierenden Bande zwischen Deutschland und Spanien aufzuzeigen, die seit mehr als 30 Jahren von der Vereinigung erfolgreich gefördert werden.
Der Kongress wurde von der Präsidentin der Vereinigung, Mónica Weimann eröffnet, die kürzlich als Spezialisten in M&A von der Guide to the world’s leading financial and corporate law firms anerkannt wurde. Wir nutzen hier die Gelegenheit, Ihr dazu zu gratulieren. Danach und vor den Referaten, hielt der Präsident des Verwaltungsgerichtes in Hamburg einen kurzen, aber interessanten Vortrag.
Der hochverehrte Herr Josep Llobet erläuterte im Detail die verschiedenen zivilprozessrechtlichen Verfahren in Bezug auf ihren Umfang und Gegenstand. Dabei zeigte er einwandfrei die Schwierigkeiten auf, die einige Sachverhalte mit sich bringen können, bei denen die objektive Zuständigkeit weder hinsichtlich des Streitumfangs noch des Streitgegenstandes eindeutig determiniert werden kann. Des Weiteren referierte er über die Besonderheiten verschiedener Zivilprozesse, wobei sich hier speziell die Ausführungen über die sogenannten ausländischen Rechtsbeweise (281.2 LEC) als besonders interessant erwiesen. Schließlich erläuterte er sehr präzise einige Fälle von internationalem Profil, die ihm durch sein Gericht bekannt geworden sind.
Auf der anderen Seite, konzentrierte sich Herr Arne Führer, Richter am Landgericht Hamburg (Zivilkammer 27, Patent, Competition, Trade Mark and Private Int. Law) bei seinen Vortrag strikt auf die prozessualen Aspekte in Angelegenheiten des internationalen Privatrechts. Im Anschluss vermittelte er eine spezifische Erklärung über die Gerichte für Markenstreitigkeiten in der EU, seinem Arbeitsplatz. Die Tatsache, dass es in Spanien nur ein solches Gericht (Alicante) gibt und in Deutschland 18, führte zu allgemeinem Gelächter.
Zusammengefasst konnten wir Vorträge auf höchstem juristischem Niveau geniessen, die es den Teilnehmern ermöglichen werden, die täglich anfallenden Zweifel derjenigen Anwälte zu verstehen und zu lösen, die mit Mandanten verschiedener Nationalitäten arbeiten.
Das Abendessen am Samstag fand in der Elbphilharmonie statt, Elphi für die Locals, von wo aus wir einen wunderbaren Blick auf die Hafencity geniessen konnten. Der Ausblick wurde sogar noch besser in der Skybar, wo wir mit dem letzten Drink den erfolgreichen Minikongress der Vereinigung verabschiedet haben.