STEUERN SPANIEN II 2024
Steuereinbehalt in Spanien
Bestimmte Personen oder Einrichtungen sind in Spanien gesetzlich verpflichtet, bei der Vornahme von Zahlungen, einen Prozentsatz des jeweilgen Betrages als Vorauszahlung auf die persönliche Steuer des Empfängers einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.